Entlassmanagement
Seit dem 1. Oktober 2017 gilt für Kliniken das Entlassmanagement für gesetzlich krankenversicherte Patienten bei teil- und vollstationären Aufenthalt. Dies wird durch den Rahmenvertrag Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung laut § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V geregelt. Durch diese gesetzliche Neuerung ergeben sich für Krankenhäuser zusätzliche Dokumentations- und Informationspflichten, aber auch die Möglichkeit in begrenztem Umfang Verordnungen für eine lückenlose ambulante Anschlussversorgung auszustellen.
- Regelbasierte Ermittlung des individuellen Entlassmanagementbedarfs
- Generierung von Maßnahmenvorschlägen für bedarfsgerechte
und kontinuierliche Versorgung
- Überblick über bisherige und aktuelle Versorgungssituation
- Behandlerübergreifende Maßnahmeneinsicht und –dokumentation
- Übersicht und Aufruf von Verordnungen
- Einbindung zertifizierter Verordnungssoftware
- Einfache Erstellung von Rezepten und dem bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP)
- Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS)
Durch ein regelbasiertes initiales Assessment wird der individuelle Entlassmanagementbedarf eines Patienten ermittelt. Gleichzeitig erhalten alle am Entlassmanagement beteiligten Mitarbeiter Maßnahmenvorschläge, um eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung des Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten.
Die Checkliste Entlassplan gibt einen Überblick über die bisherige und aktuelle Versorgungssituation sowie den Status der durchgeführten Kontaktaufnahmen, Beratungen und Antragsverfahren. Des Weiteren können aus dem Entlassplan unkompliziert Verordnungen getätigt werden.
Mit dem Verordnungsmanagement hat der Anwender aus der Checkliste heraus alle Verordnungen im Zugriff:
- Einbindung zertifizierter Verordnungssoftware bzw. Arzneimitteldatenbanken nach § 73 Abs. 8 SGB V zur Erleichterung der Medikationsverordnungen
- Erstellung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) gemäß § 31 a SGB V
- individuelle wirtschaftliche Wirkstoffverordnung nach § 130b und § 130c SGB V
- Einhaltung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V
- Zertifizierung durch Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG): Vollständige Zulassung unter der Prüfnummer E/39/1710/17/010
Die principa-SAP-Integration entscheidet über die Qualität der Prozessunterstützung und die Akzeptanz für das Entlassmanagement:
- IS-H als patientenführendes System organisation
- Kommunikation von Organisationsstrukturen, Stamm-, Fall- und Bewegungsdaten sowie Dokumente über Webservices
- Single-Sign-On-Aufruf von principa ohne weiteren Login
- Ermittlung und Kommunikation des Entlassmanagementbedarfs sowie des aktuellen Bearbeitungsstatus an IS-H
IN-MEMORY-TECHNOLOGIE
3-SCHICHT ARCHITEKTUR
RIM MODELL HL7
HTML5 - OBERFLÄCHE
INTEGRATION VIA ENTERPRISE SERVICE BUS
SAP-IS-H / I.S.H.MED CONNECTIVITY
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