Online-Seminar: MD-Prüfquoten ab 2027 – die Weichen werden im laufenden Quartal gestellt
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hebt die Prüfquoten nach § 275c SGB V zum 1. Januar 2027 deutlich an. Maßgeblich für die Einstufung sind die Prüfergebnisse aus dem laufenden Quartal.











