MD-Prüfquoten ab 2027
Die Weichen werden im laufenden Quartal gestellt
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hebt die Prüfquoten nach § 275c SGB V zum 1. Januar 2027 deutlich an. Maßgeblich für die Einstufung im ersten Quartal 2027 sind die Prüfergebnisse aus dem dritten Quartal 2026, also aus dem Quartal, das gerade läuft. Wer jetzt nicht hinschaut, stellt die Weichen für das kommende Jahr, ohne es zu bemerken.
Termin
Datum: 29.09.2026
Uhrzeit:11:00-11:30 Uhr
Format: Online-Seminar
Dauer: 30 Minuten
Kosten: kostenfrei
Referent: Kathrin Bode
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Die folgenden Werte gelten nach dem Gesetzesbeschluss vom 10. Juli 2026. Die aus Referenten- und Kabinettsentwurf bekannten Werte von 5, 15 und 25 Prozent sind überholt.
| Anteil unbeanstandeter Abrechnungen (POM-Quote) | Prüfquote bis 31.12.2026 | Prüfquote ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| 80 % und mehr | bis 5 % | bis 5 % |
| 65 % bis unter 80 % | bis 5 % | bis 20 % |
| 50 % bis unter 65 % | bis 5 bis 10 % | bis 40 % |
| unter 50 % | bis 10 bis 15 % | unbegrenzt |
Der Schwelleneffekt: Ein Haus mit einer POM-Quote von 62 Prozent lag bisher in der günstigsten Stufe bei 5 Prozent und fällt künftig in die 40-Prozent-Stufe. Eine Verachtfachung, ohne dass sich an der eigenen Abrechnungsqualität etwas verändert hätte.

