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Online-Seminar: MD-Prüfquoten ab 2027 – die Weichen werden im laufenden Quartal gestellt

29. September | 11:00 - 11:30

MD-Prüfquoten ab 2027

Die Weichen werden im laufenden Quartal gestellt

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hebt die Prüfquoten nach § 275c SGB V zum 1. Januar 2027 deutlich an. Maßgeblich für die Einstufung im ersten Quartal 2027 sind die Prüfergebnisse aus dem dritten Quartal 2026, also aus dem Quartal, das gerade läuft. Wer jetzt nicht hinschaut, stellt die Weichen für das kommende Jahr, ohne es zu bemerken.

Termin

Datum: 29.09.2026

Uhrzeit:11:00-11:30 Uhr

Format: Online-Seminar

Dauer: 30 Minuten

Kosten: kostenfrei

Referent: Kathrin Bode

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Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Die folgenden Werte gelten nach dem Gesetzesbeschluss vom 10. Juli 2026. Die aus Referenten- und Kabinettsentwurf bekannten Werte von 5, 15 und 25 Prozent sind überholt.

Anteil unbeanstandeter Abrechnungen (POM-Quote) Prüfquote bis 31.12.2026 Prüfquote ab 01.01.2027
80 % und mehr bis 5 % bis 5 %
65 % bis unter 80 % bis 5 % bis 20 %
50 % bis unter 65 % bis 5 bis 10 % bis 40 %
unter 50 % bis 10 bis 15 % unbegrenzt

Der Schwelleneffekt: Ein Haus mit einer POM-Quote von 62 Prozent lag bisher in der günstigsten Stufe bei 5 Prozent und fällt künftig in die 40-Prozent-Stufe. Eine Verachtfachung, ohne dass sich an der eigenen Abrechnungsqualität etwas verändert hätte.

Termin:
29. September 2026 | 11:00 - 11:30
Kosten:
zzgl. MwSt.